Ersatzpflanzung

Eine Ersatzpflanzung oder auch Ausgleichspflanzung ist eine in der Baumschutzsatzung geregelte Kompensation für das Entfernen von Baumbestand auf einem Privatgrundstück. Ersatzpflanzungen können von den Grundstückseigentümern (z. B. im Rahmen einer Baumaßnahme) bereits im Vorfeld der Baumentfernung mit den Behörden vereinbart oder von letzteren auch für das ungenehmigte Fällen von Bäumen im Nachhinein verhängt werden. Eine Alternative zu neuen Pflanzungen stellen Ersatzzahlungen dar. Ist der Eigentümer nicht in der Lage, für eine Ersatzpflanzung zu sorgen, wird eine Ausgleichszahlung fällig.

Frauenbeine mit nackten Füßen auf dunklem Fußboden

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