Wohnberechtigungsschein

Um eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) beziehen zu können, ist ein sogenannter Wohnberechtigungsschein (WBS) notwendig. Der WBS dient dabei als Nachweis für die Berechtigung. Um ihn diesen erhalten, müssen Interessenten einen Antrag beim örtlichen Wohnungsamt stellen und dabei unter anderem Auskunft über die persönlichen Einkünfte und Wohnverhältnisse (Zahl der Haushaltsangehörigen) geben. Die genauen Richtlinien für eine Berechtigung variieren von Bundesland zu Bundesland oder auch von Gemeinde zu Gemeinde. Nach Erhalt gilt ein Wohnberechtigungsschein für ein Jahr. Besteht besondere Not, kann auch ein sogenannter WBS mit Dringlichkeit ausgestellt werden.

Schlüsselbund mit drei Schlüsseln und Hausschlüsselanhänger auf Holztisch

Sozialwohnung: Wann habe ich Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein?

Seit Jahren wird Wohnen in den Ballungsgebieten immer teurer, was insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen eine enorme finanzielle Belastung darstellt. Manche von ihnen kommen jedoch für den Bezug einer Sozialwohnung infrage. Wir erklären, wer, wann dazu berechtigt ist. Mehr ...