Einwegplastik-Verbot

Produkte, die komplett oder teilweise aus Kunstoff bestehen und entweder für den einmaligen oder nur kurzzeitigen Gebrauch bestimmt sind, werden als Einwegplastik bezeichnet. Im Lebensmittelbereich sind dies vorrangig Verpackungen von Obst und Gemüse, Teller, Besteck, Trinkhalme, Becher und Transportboxen. Außerdem gelten Wattestäbchen mit Plastikstab, Luftballonhalterungen und Rührstäbchen als Einwegplastik. Ab dem 31. Juli 2021 ist es verboten, diese Produkte zu vertreiben, beziehungsweise in den Verkehr zu bringen.

Glühbirne umgeben von Icons strahlt vor pflanzlichem Hintergrund aus Pflanze heraus

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Hände halten Häufchen Erde mit Schößling

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