Hände halten Häufchen Erde mit Schößling

Mehr Nachhaltigkeit – Was sich 2021 per Gesetz verändert

Veröffentlicht am Mittwoch den 20. Januar 2021

In Zeiten von Klimawandel und immer knapper werdenden Ressourcen sind entsprechende Maßnahmen und gemeinsame Verantwortung durch Politik, Wirtschaft und Gesellschaft für Gesundheits- und Umweltschutz gefragt. Zum Jahreswechsel sind wichtige neue Gesetze und Regelungen für mehr Nachhaltigkeit in Kraft getreten. Wir geben Ihnen einen Überblick, was sich 2021 für Sie als Verbraucher ändert.

  • Bereits vor drei Jahren beschlossen, erfolgt dieses Jahr die Umsetzung des Verbots von Einwegplastik
  • Elektrogeräte wie Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Fernseher und Monitore werden künftig mit Energieeffizienzklassen auf einer Skala von A bis G markiert
  • Um den Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen anzustoßen und fossile Brenn- und Kraftstoffe für Verbraucher weniger attraktiv zu machen, gilt ab Januar 2021 eine vom Deutschen Bundestag beschlossene Bepreisung von CO2-Emissionen

1. Einwegplastik verboten

Bereits vor drei Jahren beschlossen, erfolgt dieses Jahr die Umsetzung des Verbots von Einwegplastik. Ab dem 3. Juli 2021 sind verschiedene Einwegplastikartikel EU-weit verboten. Dazu gehören: Wattestäbchen, Besteck, Teller, Strohhalme, Rührstäbchen und Stäbchen für Ballons. Auch To-Go-Becher und Teller aus Styropor und aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen fallen unter das neue Gesetz. Einwegplastik macht einen enormen Anteil des Mülls auch in den Meeren aus, es zersetzt sich nur langsam und schwer – bis zur völligen Zersetzung kann es mehrere hundert bis tausende Jahre dauern. Verbraucher werden dazu aufgerufen, statt Wegwerfartikel aus Kunststoff, wiederverwendbare Behälter oder alternative, nachhaltigere Optionen, beispielsweise Papier oder Glas vorzuziehen und den Verbrauch von Einweg- Verpackungen insgesamt zu reduzieren.

2. CO2-Abgabe für Heiz- und Kraftstoffe

Um den Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen anzustoßen und fossile Brenn- und Kraftstoffe für Verbraucher weniger attraktiv zu machen, gilt ab Januar 2021 eine vom Deutschen Bundestag beschlossene Bepreisung von CO2-Emissionen. Das heißt, dass seit dem 1. Januar 2021 Energie- und Verkehrsunternehmen pro ausgestoßene Tonne CO2-Abgaben leisten müssen. Das wirkt sich auf Benzin-, Diesel-, Heizöl- und Erdgas-Preise aus und damit auch auf die Verbraucher. Bis 2025 werden die Preise stetig steigen, Autofahren und Heizen werden teurer. Bisher wurden von der Regierung bereits milliardenschwere Entlastungen beschlossen, um damit die steigenden Kosten sozial verträglicher zu gestalten. Zudem tritt die Pendlerpauschale in Kraft und es wird eine finanzielle Unterstützung beim Wechsel zu klimafreundlichen Heizungen geben.

3. Kfz-Steuer erhöht sich

Pkws mit hohem Spritverbrauch unterliegen ab 2021 einer um durchschnittlich 15,80 Euro höheren Kfz- Steuer pro Jahr. Ziel ist es, dass Bürger auf Pkws mit geringerem Verbrauch umsteigen. Autos, die bereits vor 2021 zugelassen wurden, sind von der Preiserhöhung nicht betroffen. Grundlegend soll die Kfz-Steuer sich zukünftig stärker am CO2-Ausstoß des Fahrzeugs orientieren und keine pauschalen Steuersätze aufgerufen werden. Die bereits geltende Steuerfreiheit für reine Elektrofahrzeuge wurde zusätzlich bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

4. Neue Labels für Energieklassen

Bisherige Energieklassen haben mit den Kennzeichnungen + bis +++ bei Verbrauchern nachweislich eher für Verwirrung gesorgt. Ab März dieses Jahres gelten daher die bereits früher gängigen Bezeichnungen mithilfe von Buchstaben ohne Sonderzeichen. So werden Elektrogeräte wie Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Fernseher und Monitore künftig mit Energieeffizienzklassen auf einer Skala von A bis G markiert. Klasse A sollen dann nur noch Geräte mit besonders hoher Gesamteffizienz erhalten. Außerdem wurden die Bewertungskriterien angepasst: Neben sparsamen Stromverbrauch werden ab März auch Reparaturfreundlichkeit und Umweltverträglichkeit mit in Betracht gezogen. Es ist demnach möglich, dass bspw. bisherige Geräte mit A+++ nach neuen Kriterien in Klasse C, D oder E landen. Die neuen Energielabels für Lampen gelten erst ab September dieses Jahres, Kennzeichnungen für Elektrogeräte wie Trockner, Staubsauger, Backöfen usw. werden voraussichtlich ab 2024 und für Heizungen sogar erst ab 2026 umgestellt.

5. Nachhaltigkeitsstrategien auf dem Prüfstand

2020 startete Bundeskanzlerin Angela Merkel mit einer Video-Botschaft den Dialog zur Aktualisierung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Deutsche Bürgerinnen und Bürger konnten per Mail Stellung nehmen und ihre Meinungen zu Bereichen wie z. B. Landwirtschaft, Wasser und Leben und das allgemeine Miteinander teilen. Die Ergebnisse der Befragung fließen mit in die Nachhaltigkeitsstrategie ein, die dann in der ersten Jahreshälfte 2021 beschlossen werden soll. Folgende Themenfelder werden dabei beleuchtet:

  • Energiewende und Klimawandel
  • Kreislaufwirtschaft
  • nachhaltiges Bauen und Verkehrswende
  • nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme
  • schadstofffreie Umwelt
  • menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten sowie soziale Gerechtigkeit
  • Einwegplastik-Verbot
  • Erneuerbare Energien
  • Erneuerbare- Energien-Gesetz-Umlage (EEG-Umlage)
  • Investmentfond
  • Tierschutz

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