Energieausweis
Der Energieausweis liefert Daten zur Energieeffizienz eines Hauses. Unterschieden wird zwischen zwei Arten: er dokumentiert den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes (Verbrauchsausweis) oder bezieht sich auf den theoretischen Energiebedarf (Bedarfsausweis). Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen nur qualifizierte Personen Energieausweise ausstellen, wie z. B. Handwerksmeister mit wesentlichem Fokus auf den Bereichen Heizung, Installation und Bauhandwerk oder auch Techniker der Bereiche Gebäudetechnik, Bauingenieurwesen und Hochbau. Auf Verlangen eines potenziellen Mieters oder Käufers ist der Eigentümer verpflichtet, den Ausweis vorzulegen. Seit Einführung der Energie-Einsparverordnung (EnEV) 2014 muss der Energieausweis bereits Teil des Immobilieninserats sein.
KfW-Förderung: Auslaufmodell – was nun?
Viele Menschen träumen vom Eigenheim, doch wird der Bau eines solchen immer kostenintensiver. Noch höher gestalten sich die Baukosten obendrein, je nachhaltiger wir bauen. Bislang wurde man in Deutschland dabei immerhin hinsichtlich der Energieeffizienz durch verschiedene Förderungen der KfW unterstützt. Die sollen allerdings zum Ende des Jahres endgültig auslaufen. Wir zeigen, wie es mit der Förderung für nachhaltiges Bauen weitergeht. Mehr ...
Energiekonzept – gut für die Umwelt und fürs Portemonnaie
Heißes Wasser, warme Wohnung - alles super, alles normal. Wie letztlich jedoch die Energiebilanz unserer alltäglichen Behaglichkeit ausfällt, darüber entscheiden Energiekonzepte. Wir zeigen, was ein gelungenes grünes Energiekonzept ausmacht. Mehr ...